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Erkundungsbergwerk Gorleben

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ordnet Sofortvollzug an


Pressemitteilung Nr. 95/2010

HANNOVER. Heute (Dienstag) hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf Antrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die sofortige Vollziehung der Verlängerung des Rahmenbetriebsplans und der Zulassung des Hauptbetriebsplans 2010 - 2012 für das Erkundungsbergwerk Gorleben angeordnet. Damit ist sichergestellt, dass das BfS trotz der gegen die Betriebsplanzulassungen anhängigen Klagen Dritter die Erkundungsarbeiten im Bergwerk fortsetzen kann.

„In Gorleben muss jetzt endlich Klarheit geschaffen werden, ob der Standort für die Endlagerung geeignet ist oder nicht“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Aus seiner Sicht gebe es durchaus eine Reihe kritischer Fachfragen zum Standort Gorleben, denen in aller Offenheit und Gründlichkeit nachgegangen werden müsse. „Natürlich habe ich auch volles Verständnis für die Sorgen und Bedenken von Anwohnern und Klägern. Aber diesen berechtigten Anliegen kann besser durch Transparenz und Dialog begegnet werden, als durch gerichtliche Auseinandersetzungen.“ Der Dialogprozess mit der Region müsse endlich in Gang gesetzt werden, dazu habe er Bundesumweltminister Röttgen dringlich aufgefordert, so Sander.

Ende März bzw. Ende April 2010 hatte das BfS als Betreiber des Erkundungsbergwerks beim LBEG die Verlängerung des Rahmenbetriebsplans bis zum 30.09.2020 und die Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Geltungszeitraum 01.10.2010 bis 30.09.2012 beantragt. Die Zulassungen wurden am 21. und 27.09.2010 erteilt.

Mit Schreiben vom 22.09.2010 hatte das BfS die Anordnung der sofortigen Vollziehung beantragt. Ende Oktober 2010 stellte das Verwaltungsgericht Lüneburg dem LBEG verschiedene Klagen Dritter gegen Rahmen- und Hauptbetriebsplanzulassung zu. Diese Klagen hatten zunächst aufschiebende Wirkung. Mit der Anordnung des Sofortvollzugs entfällt die aufschiebende Wirkung.

Vor Erlass der Anordnung hat das LBEG den Klägern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, um deren Interessen bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen war jedoch auch der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren radioaktiver Abfälle. Der Bund ist nach dem Atomgesetz dazu verpflichtet, zum Schutz vor diesen Gefahren Endlager einzurichten. Die weitere Erkundung in Gorleben liegt daher im besonderen öffentlichen Interesse. Sie ist erforderlich, um die Eignung des Salzstocks zur sicheren Endlagerung hochradioaktiver Abfälle beurteilen zu können.

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erstellt am:
09.11.2010

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