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Bundestag verabschiedete Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG)

Erdverkabelungen kann in sensiblen Bereichen angeordnet werden


Pressemitteilung 15/2011

HANNOVER. Als einen großen Erfolg Niedersachsens begrüßt Umweltminister Hans-Heinrich Sander, die heute (Donnerstag) im Bundestag verabschiedete Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG): „Im Interesse der Bevölkerung entlang der neuen Energietrassen hatte die Landesregierung bereits Ende 2007 mit dem Niedersächsischen Erdkabelgesetz die bundesweit ersten Teilverkabelungsmöglichkeiten geschaffen. Zukünftig haben wir dann die Möglichkeit, zum Schutz der Bevölkerung die Erdverkabelung in sensiblen Bereichen notfalls anzuordnen.“ Der Bundesrat muss der Änderung des EnLAG noch zustimmen.

Durch die Änderung des EnLAG wird den Genehmigungsbehörden des Landes das Recht eingeräumt, bei Annäherungen von Freileitungen an Siedlungen von weniger als 400 Metern und Einzelwohngebäuden von weniger als 200 Metern Teilerdverkabelungen anzuordnen. Bisher war es den Netzbetreibern vorbehalten, diese Teilverkabelungen zu beantragen. Da von dieser Antragsmöglichkeit durch die Netzunternehmen kaum Gebrauch gemacht wurde, war es zu massiven Protesten entlang der geplanten Trassen gekommen.

„Mein besonderer Dank gilt Bundeswirtschaftsminister Brüderle und ebenso den Bundestagsfraktionen von FDP und CDU/CSU“, betonte Sander. Die Initiativen und Vorschläge der niedersächsischen Landesregierung zur Nachbesserung des Energieleitungsausbaugesetzes seien konstruktiv aufgenommen und zügig umgesetzt worden.

Ziel sei es, im Dialog mit der Bevölkerung und den betroffenen Kommunen eine schnellere Realisierung der Leitungsbauprojekte zu erreichen. „Denn der Netzausbau wird dringend gebraucht, um insbesondere den Strom aus den in Bau befindlichen und geplanten Offshore-Windparks in die Verbrauchszentren Süd- und Westdeutschlands weiter zu leiten.“ Ohne diese neuen Leitungen könne Deutschland seine internationalen klimapolitischen Verpflichtungen nicht erfüllen, machte der Umweltminister noch einmal deutlich.

Sander appellierte an die großen Stromnetzbetreiber im Dialog mit allen Beteiligten, die Teilverkabelungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Akzeptanz für die dringend erforderlichen neuen Leitungen zu nutzen. „Selbstverständlich finden die Netzbetreiber dabei die Unterstützung der Landesregierung“, kündigte Sander abschließend an.

HINTERGRUND:

Das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) wurde vom Bundestag im August 2009 beschlossen und löste in Niedersachsen das Erdkabelgesetz vom Dezember 2007 als Antragsgrundlage für die Genehmigung von Freileitungsvorhaben mit Teilerdverkabelungen ab. Mit dem EnLAG wurde erstmalig bundesrechtlich für vier Pilotprojekte in Deutschland die Teilerdverkabelung als Ausbaumöglichkeit eingeführt. Drei dieser Pilotprojekte liegen in Niedersachsen. Dies sind die Leitungsbauprojekte von Diele (Niedersachsen) nach Niederrhein (Nordrhein-Westfalen), von Ganderkesee (Niedersachsen) nach St. Hülfe (Niedersachsen) und von Wahle (Niedersachsen) nach Mecklar (Hessen).

Bisher waren die Teilverkabelungsmöglichkeiten im EnLAG in Form einer „Kann“ Bestimmung geregelt, die von den Netzbetreibern aber kaum genutzt wurde. Durch die Neuregelung können nun die Genehmigungsbehörden Teilverkabelungen anordnen. Damit wird auch sicher gestellt, dass es zu einer Gleichbehandlung aller gleichen Sachverhalte kommen kann.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.01.2011

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